Urteil des EU-Gerichtshofs: Heruntergeladene Spiele können legal weiterverkauft werden
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher zuvor gekaufte und heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können, auch wenn ein Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) besteht. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.
EU-Gerichtshof genehmigt Weiterverkauf herunterladbarer Spiele
Der Grundsatz der Erschöpfung des Urheberrechts und die Grenzen des Urheberrechts
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat angekündigt, dass Verbraucher herunterladbare Spiele und Software, die sie zuvor gekauft und gespielt haben, legal weiterverkaufen können. Die Entscheidung geht auf einen Rechtsstreit zwischen dem Software-Distributor UsedSoft und dem Entwickler Oracle vor einem deutschen Gericht zurück.
Der von den Gerichten aufgestellte Grundsatz ist die Erschöpfung der Verbreitungsrechte (Copyright Exhaustion Doctrine₁). Dies bedeutet, dass die Vertriebsrechte erschöpft sind, wenn ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft und einem Kunden das Recht einräumt, diese Kopie auf unbestimmte Zeit zu nutzen, was den Weiterverkauf ermöglicht.
Die Entscheidung gilt für Verbraucher in EU-Mitgliedsstaaten und erstreckt sich auf Käufe, die über Plattformen wie Steam, GoG und Epic Games getätigt werden.
Autor: malfoyJan 21,2025