Heim Nachricht Die Klage zwischen Stellar Blade und „Stellarblade“ macht es noch verwirrender

Die Klage zwischen Stellar Blade und „Stellarblade“ macht es noch verwirrender

Jan 17,2025 Autor: Benjamin

Stellar Blade vs

Eine amerikanische Filmproduktionsfirma hat Sony und dem Entwickler Shift Up eine Markenverletzung im Zusammenhang mit dem PS5-Action-Adventure-Hit Stellar Blade vorgeworfen.

Stellar Blade von „Stellarblade“ wegen Markenrechtsverletzung verklagt

Beide Marken ordnungsgemäß eingetragen

Stellar Blade vs

Shift Up, der Entwickler des PS5-Action-Adventure-Hits Stellar Blade, und Sony wurden von einer Filmproduktionsfirma namens „Stellarblade“ verklagt. Das im US-Bundesstaat Louisiana ansässige Filmunternehmen behauptete eine Markenverletzung und reichte den Fall Anfang des Monats bei einem Gericht in Louisiana ein.

Griffith Chambers Mehaffey, der Eigentümer der Stellarblade-Filmfirma, behauptete, dass ihr Unternehmen, das sich auf „Werbung, Dokumentationen, Musikvideos und Independent-Filme“ spezialisiert, durch die Verwendung des Namens durch Sony und Shift Up „geschädigt“ wurde „Stellar Blade“ für das Spiel. Mehaffey bemerkte weiter, dass die Verwendung des Namens die Sichtbarkeit ihres Unternehmens im Internet beeinträchtigt habe, und behauptete, dass es Kunden, die nach „Stellarblade“ suchen möchten, aufgrund der „Stellar Blade“-Suchergebnisse nun schwerer sei, auf relevante Informationen zu gelangen.

Mehaffeys Antrag beim Gericht umfasste Schadensersatz und Anwaltskosten sowie eine einstweilige Verfügung, die Shift Up und Sony daran hindern wird, die Marke „Stellar Blade“ und jede andere Variation des Namens in dieser Angelegenheit zu verwenden. Ebenso beantragte er beim Gericht die Übertragung aller „Stellar Blade“-Materialien, die sich im Besitz der Spielefirmen befinden, an Mehaffey und seine Firma Stellarblade, damit diese „sie zerstören“ können.

Stellar Blade vs

Mehaffey registrierte die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 und erteilte anschließend im darauffolgenden Monat eine Unterlassungserklärung an den Stellar Blade-Entwickler Shift Up. In der Klage behauptete Mehaffey, dass er seit 2006 Eigentümer der Website stellarblade.com sei, die seit 2011 im Zusammenhang mit dem Betrieb seiner Filmproduktionsfirma genutzt werde.

In einer Erklärung gegenüber IGN sagte Mehaffeys Anwalt, dass es „schwer vorstellbar sei, dass Shift Up und Sony nichts von den etablierten Rechten von Herrn Mehaffey wussten, bevor sie ihre identische Marke übernahmen.“ Zur weiteren Erläuterung: Stellar Blade wurde erstmals 2019 unter dem Arbeitstitel „Project Eve“ angekündigt und 2022 in „Stellar Blade“ umbenannt. Im darauffolgenden Januar 2023 hatte Shift Up Berichten zufolge „Stellar Blade“ registriert „Markenzeichen für das Blockbuster-PS5-Debüt des Studios. Unterdessen wurde festgestellt, dass Mehaffey die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 registriert hatte, Monate nachdem Shift Up einen ähnlichen Namen angemeldet hatte.

Stellar Blade vs

„Herr Mehaffey hat die Domain stellarblade.com im Jahr 2006 registriert und verwendet den Namen STELLARBLADE seit fast 15 Jahren für sein Unternehmen. Wir glauben an fairen Wettbewerb, aber wenn größere Unternehmen die etablierten Rechte kleinerer Unternehmen missachten, liegt das in unserer Verantwortung.“ aufzustehen und unsere Marke zu schützen“, sagte Mehaffeys Anwalt in seiner Erklärung gegenüber IGN. „Die weitaus überlegenen Ressourcen der Angeklagten haben die Online-Suchergebnisse für STELLARBLADE faktisch monopolisiert, wodurch Herrn Mehaffeys seit langem etabliertes Unternehmen in die digitale Vergessenheit gedrängt und der Lebensunterhalt, den er sich über mehr als ein Jahrzehnt aufgebaut hat, gefährdet wird.“ Darüber hinaus argumentierte Mehaffey, dass beide Logos sowie der stilisierte Buchstabe „S“ in beiden Namen Gründe für die Angelegenheit seien und dass er sie als „verwirrend ähnlich“ beschrieben habe.

Zudem ist zu beachten, dass die Rechte eines Markeninhabers grundsätzlich rückwirkend gelten können, d. h. der Markenschutz erstreckt sich über den Umfang des Anmeldedatums der Marke hinaus.

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